Die Waldbrandgefahrenstufenkarte mit Waldbrandgefahrenindex
Der Waldbrandgefahrenindex WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Der WBI dient den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen.
Die Waldbrandgefahrenstufen des DWD bilden somit die Grundlage für eine auf Landesebene harmonisierte Waldbrandgefahrendarstellung. Die örtliche Einschätzung der Waldbrandgefahr kann vom DWD-Produkt abweichen. (Quelle: Deutscher Wetterdienst DWD, www.dwd.de)
Prognose der Waldbrandgefahr von März bis Oktober
Die Waldbrandgefahrenstufenkarte ist i.d.R. von März bis Oktober eines jeden Jahres online. Außerhalb der Waldbrandsaison werden keine Messdaten ausgegeben. Informationen rund um die Prognose der Waldbrandgefahr für Thüringen können Sie auch über die Website des Deutschen Wetterdienstes (DWD) mittels Waldbrandgefahrenindex abrufen.
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Waldbrandgefahrenstufe 1
sehr geringe Waldbrandgefahr -
Waldbrandgefahrenstufe 2
geringe Waldbrandgefahr -
Waldbrandgefahrenstufe 3
mittlere Waldbrandgefahr -
Waldbrandgefahrenstufe 4
hohe Waldbrandgefahr -
Waldbrandgefahrenstufe 5
sehr hohe Waldbrandgefahr
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Tegkwitz
Forstamt Weida -
Langenwetzendorf
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Osterfeld
Forstamt Jena-Holzland -
Weltwitz - Gebiet nicht mehr vorhanden
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Schleiz
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Lobenstein
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Teuschnitz
Forstamt Sonneberg -
Oberlauter
Forstamt Sonneberg -
Schwarzburg
Forstamt Gehren -
Martinroda
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Veilsdorf
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Bad Königshofen
Forstamt Heldburg -
Schmalkalden
Forstamt Schmalkalden -
Moorgrund
Forstamt Bad Salzungen -
Kleiner Inselsberg
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Weimar
Forstamt Bad Berka -
Olbersleben
Forstamt Bad Berka -
Leinefelde
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Sondershausen
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Stiege
Forstamt Bleicherode-Südharz
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Tegkwitz
Forstamt Weida -
Langenwetzendorf
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Osterfeld
Forstamt Jena-Holzland -
Weltwitz - Gebiet nicht mehr vorhanden
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Schleiz
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Lobenstein
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Teuschnitz
Forstamt Sonneberg -
Oberlauter
Forstamt Sonneberg -
Schwarzburg
Forstamt Gehren -
Martinroda
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Veilsdorf
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Bad Königshofen
Forstamt Heldburg -
Schmalkalden
Forstamt Schmalkalden -
Moorgrund
Forstamt Bad Salzungen -
Kleiner Inselsberg
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Weimar
Forstamt Bad Berka -
Olbersleben
Forstamt Bad Berka -
Leinefelde
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Sondershausen
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Stiege
Forstamt Bleicherode-Südharz
Die Waldbrandgefahrenstufen mit Erläuterungen
Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 3 hat rein informativen Charakter für den Waldnutzer, ThüringenForst verstärkt seine Informationsarbeit zur Waldbrandgefahr.
Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr. Öffentlich zugängliche Grillplätze und Feuerstellen können durch das zuständige Forstamt gesperrt werden (punktuelle Waldsperrungen).
Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 5 kann schließlich zur Sperrung extrem gefährdeter Waldgebiete führen (flächige Waldsperrungen). Dies kann an sehr heißen Tagen beispielsweise die Sperrung von Badeseebereichen mit angrenzenden Kiefernwälder auf trockenen Waldböden sein, da erfahrungsgemäß durch Badeseebesucher mit offenem Feuer wie Zigaretten, Grill oder Lagerfeuer – bisweilen fahrlässig und ggf. unter Alkoholeinfluss – hantiert wird.
Täglich aktuell
Die Berechnung der Waldbrandgefahrenstufen wird während der Waldbrandsaison durch die agrarmeteorologische Abteilung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vorgenommen. Täglich werden die Waldbrandgefahrenstufen für den laufenden Tag aktualisiert.
Maßnahmen der Forstämter bei Waldbrandgefahr
Je nach festgesetzter Waldbrandgefahrenstufe werden durch die Forstämter entsprechende Vorbeugungs- und Überwachungsmaßnahmen eingeleitet, die mit zunehmender Waldbrandgefahrenstufe in ihrer Intensität steigen.
Bei der Waldbrandgefahrenstufe 5 kann auf Grundlage des § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 6 Abs. 8 ThürWaldG das Betreten extrem gefährdeter Waldgebiete durch Sperrung verwehrt werden.
Die Sperrung von Waldflächen, Wegen oder Straßen wird durch Schilder kenntlich gemacht und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
Helfen Sie mit, Waldbrände zu vermeiden!
Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist nach § 12 ThürWaldG das Rauchen im Wald einschließlich der Waldwege grundsätzlich und somit ganzjährig verboten.
Ebenso ist es ganzjährig verboten, im Wald oder in weniger als 100 m Entfernung zum Wald offenes Feuer bzw. Licht anzuzünden oder zu unterhalten
Genehmigungspflichtige Feuerstellen im Wald
Ausnahmen bei der Feuerentfachung im Wald bilden
- durch die Forstbehörde errichtete/genehmigte Feuerstellen.
- das Verbrennen von mit Forstschädlingen befallenem Pflanzenmaterial – hier benötigen Waldbesitzende die Zustimmung der Unteren Forstbehörde.
Wichtiger Hinweis zur Genehmigung
Die aufgeführten Ausnahmen bei der Feuerentfachung im Wald müssen bei der zuständigen Forstbehörde beantragt und durch diese genehmigt werden. Erst dann, wenn die Genehmigung vorliegt, darf das Feuer entzündet werden!
+++ ab Waldbrandstufe 4 ist Feuer im Wald generell verboten +++
Meine Umwelt. Die App für umweltrelevante Informationen
Wie rein ist die Luft heute? Welche Luftschadstoffe treten gerade vermehrt auf? Wo droht in Thüringen zurzeit Waldbrandgefahr? Wie hoch sind die Pegelstände der Flüsse in der Umgebung? Welche langjährigen klimatischen Eckwerte gelten für meinen Standort? Wer in puncto Umwelt Fragen hat, sollte die „Meine Umwelt“-App nutzen. Mehr erfahren