Kurzjagderlaubnis


Kurzjagderlaubnis


Mit einer Kurzjagderlaubnis können Jagdgäste innerhalb eines festgelegten Zeitraumes auf den Flächen von ThüringenForst jagen. Die Kurzjagderlaubnis gilt nur für den vereinbarten Zeitraum und nicht darüber hinaus. Bitte beachten Sie die Kosten und Vorgaben für die entspreche Jagderlaubnis. Bei Interesse können Sie Ihre Kurzjagderlaubnis in einem Forstamt Ihrer Wald beantragen.


Jagderlaubnis „Maijagd“

pauschales Entgelt: mindestens netto 100 Euro
Laufzeit: 1 Monat im Zeitraum vom 1. bis 31. Mai
Jagdfläche: mindestens 3 einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen
Freigabe: Rehböcke, Schmalrehe, Frischlinge und Überläufer


Jagderlaubnis "Monatsjagd"

pauschales Entgelt: mindestens netto 150 Euro/Monat
Laufzeit: jeweils 1 Monat im Zeitraum vom 16. Juli (außerhalb Rotwildeinstandsgebiet) bzw. 1. August (innerhalb Rotwildeinstandsgebiet) bis 31. Dezember des Jahres
Jagdfläche: mindestens 3 einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen
Freigabe: Zuwachs von Schalenwild, weibliches Schalenwild, Böcke, Keiler, Überläufer und Raubwild.

Hinweise: Bei Erlegung von mindestens 3 Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd kann im LJB ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden. Bei Erlegung von mindestens 6 Stücken wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd kann im LJB ein männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse freigeben werden.


Jagderlaubnis "Premiumjagd"

pauschales Entgelt: als Angeld netto 500 Euro und zuzüglich nach Erlegung des Stückes als Erlegungsentgelt netto 1.500 Euro für die Altersklasse II b oder netto 2.000 Euro für die Altersklasse I. Trophäenpreise (siehe Trophäen) sind bereits enthalten. Bei Fehlabschuss (Altersklasse II a) ist zusätzlich ein Sanktionsentgelt in Höhe von netto 1.500 Euro zu zahlen.
Laufzeit: 7 zusammenhängende Tage während der Brunft ohne Führung
Jagdfläche: mindestens 3 einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen im Brunftgebiet
Freigabe: 1 männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes

Hinweise: Auf Wunsch des Jagdgastes besteht nach Erlegung des männlichen Stückes die Möglichkeit, innerhalb eines Monats auf der Einzeljagd 6 Stück wiederkäuendes weibliches Schalenwild und dessen Zuwachs zu erlegen. Im Erfolgsfall entfällt das pauschale Erlegungsentgelt von netto 1.500 Euro bzw. netto 2.000 Euro, in diesem Fall sind dann die Preise nach Anlage 4 zu entrichten.


Jagderlaubnis "Gruppenjagd" - ab 10 Personen

pauschales Entgelt: mindestens netto 100 Euro/Jagdgast (nur ab 10 Jagdgäste buchbar)
Laufzeit: mindestens 4 Gruppenansitze in Folge (möglich von Donnerstag bis Sonntag) im Zeitraum 1. August bis 15. Dezember
Jagdfläche: mindestens 2 Jagdeinrichtungen/Jagdgast
Freigabe: Schalenwild (nur begrenzte Erlegung für männliche Stücke der mittleren und oberen Altersklasse)


Jagderlaubnis "Jungjäger"

pauschales Entgelt: netto 100 Euro; bei Bewegungsjagden vom Schützengeld befreit
Vorgabe: der Jagdgast darf nicht länger als 3 Jahre Inhaber/in eines Jagdscheins sein
Laufzeit: ganzjährig (innerhalb der Intervalljagdzeiten)
Jagdfläche: mindestens 3 einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen
Freigabe: Schalenwild und Raubwild
Hinweis: begrenzte Erlegung für männliche Stücke der Jugendklasse des Rot-, Dam- und Muffelwildes