Pirschbezirke bei ThüringenForst
Für Jagdgäste ohne eigenes Revier gibt es bei ThüringenForst die Möglichkeit, einen Pirschbezirk zu pachten. Bitte beachten Sie die für die Pirschbezirke geltenden Kosten und Vorgaben. Bei Interesse bitten wir Sie, sich im Forstamt Ihrer Wahl zu melden. Dort werden Sie zur Pacht des Pirschbezirkes beraten.
Pirschbezirk „Waldumbau I“
Entgelt: mindestens netto 6 Euro/Hektar und Jahr
Beginnend mit dem 3. Stück wiederkäuendes Schalenwild wird für jedes auf der Einzeljagd im PB erlegte Stück eine Anrechnung des gezahlten Nettoentgelts in Höhe von 10 % und nur bis zu einem nicht verrechnungsfähigen Betrag in Höhe von netto 100 Euro für die entgeltliche Jagdausübung im LJB gewährt. Die Anrechnung des erlegungsabhängigen Entgeltbetrages erfolgt erst im Folgejahr.
Bei Verzicht des Jagdgastes auf den bisherigen PB im Folgejahr oder bei einem Widerruf der Jagderlaubnis im PB durch den Jagdleiter/in aufgrund jagdlichen Fehlverhaltens des Jagdgastes, wie z. B. bei Fehlabschuss, Nichteinhalten der Freigabe oder nicht vorschriftskonformer Kirrung, ist die Anrechnung nicht zu gewähren.
Bei Erlegung von mindestens 6 Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im PB kann im LJB ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden.
Pirschbezirk "Waldumbau II"
Entgelt: mindestens netto 6 Euro/Hektar und Jahr
Bei Erlegung von mindestens 3 Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im PB kann im LJB ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden.
Bei Erlegung von mindestens 8 Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im PB kann im LJB ein männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden.
Pirschbezirk "Wildbret"
Entgelt: mindestens netto 6 Euro/Hektar und Jahr
Beginnend mit dem 4. erlegten Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im PB bis zum 14. Stück kann der Jagdgast jedes erlegte Stück Schalenwild nach folgender Regelung übernehmen: Für Rehwild und Zuwachs des Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzwildes ist 0,50 Euro netto je Kilogramm Wildbret in Decke bzw. Schwarte zu entrichten. Für alles weitere Wild ist ein Entgelt von 1 Euro netto je Kilogramm Wildbret in Decke bzw. Schwarte zu entrichten.
Bei Erlegung von mindestens 6 Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im PB kann im LJB ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigeben werden.