
Informationen zu Wildarten, Jagdintervallen, Jagdflächen und zur gültigen Gesetzeslage in Thüringen
ThüringenForst übt auf rund 184.000 ha die Jagd selbst aus. Unsere Jagdflächen befinden sich fast ausschließlich im Wald und werden intervallartig bejagt. Diese Jagdintervalle gelten für jegliche Form der Jagdausübung.
Die auf unseren Jagdflächen vorkommenden Schalenwildarten sind Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild. Diese werden zu 60% auf der Einzeljagd und zu 40% auf der Bewegungsjagd erlegt. Jagdgäste werden umfangreich an der Jagd beteiligt. Zur Teilnahme an der Bewegungsjagd ist ein Schießnachweis über das jährliche Übungsschießen auf bewegliche Ziele notwendig (Schießkino oder “Laufender Keiler“). Eine Voraussetzung für eine tierschutzgerechte und erfolgreiche Jagd ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Dies wird von ThüringenForst durch besondere Angebote für Jagdhundeführende gefördert.
Jagdintervalle außerhalb von Rotwildeinstandsgebieten
Erlegungszeit: 1. bis 31. Mai
Jagdruhezeit: 1. Juni bis 15. Juli
Erlegungszeit: 16. Juli bis 15. Januar
Jagdruhezeit: 16. Januar bis 30. April
Jagdintervalle in Rotwildeinstandsgebieten
Erlegungszeit: 1. bis 31. Mai
Jagdruhezeit: 1. Juni bis 31. Juli
Erlegungszeit: 1. August bis 31. Dezember
Jagdruhezeit: 1. Januar bis 30. April
Die gültigen Fassungen der Jagd-Vorschriften für Thüringen finden Sie unter folgenden Verlinkungen:
Thüringer Jagdgesetz (ThJG)
Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG)
Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten (Thüringer Jagdzeitenverordnung - ThürJZVO -)
Informationen zur Vorbeugung des Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest: Die „Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd)“ ist auf der Website des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft abrufbar.
Mit den beigefügten Formularen kann die Auszahlung pauschaler Festbeträge für die Erlegung von Schwarzwild oder den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich jagdbezirksübergreifender Treib- oder Drückjagden auf Schwarzwild beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch unser Thüringer Forstamt Sondershausen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung im Folgenden:
Jeder Antrag ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare (Anlagen 1 und 2) schriftlich gemäß den Regelungen und unter Beachtung der Fristen der FR-ASP-Jagd im Original persönlich unterzeichnet und vollständig mit allen erforderlichen Anlagen (Kopien) postalisch beim Forstamt Sondershausen zu stellen. Folgende Anträge werde nicht ausgezahlt: Anträge, die nicht:
- im Formular vollständig ausgefüllt
- im Formular persönlich unterzeichnet,
- innerhalb der Frist postalisch gestellt oder
- in den Nachweisen vollständig sind
Anträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht zugelassen – auch nicht, wenn dies lediglich zur Fristwahrung dient. Der Zeitraum von Antragstellung bis Auszahlung kann abhängig vom aktuellen Antragsaufkommen bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Nachfragen zur Auszahlung können am Montag und Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr unter folgender Telefonnummer gestellt werden: 03632 713970. Bitte nutzen Sie zur Antragstellung immer die aktuellen Formulare aus unserem Formularcenter
Zum 1. Januar 2021 wurde durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der Antragstellung eine Bagatellgrenze eingeführt. Bitte beachten Sie daher, je Antrag eine Mindestsumme von 75 Euro zu erreichen. Insbesondere Hundeführer mit nur einem oder zwei Jagdhunden können dazu die Anträge mehrerer Einsatztage gebündelt einreichen.
Förderrichtline ASP Jagd
Bitte lesen Sie auch die "Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd)" auf der Website des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirstschaft
Kontakt & Anfragen
ThüringenForst-AöR
Sachgebiet Waldbau, Jagd & Fischerei
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt
E-Mail senden
Anträge Afrikanische Schweinepest
ThüringenForst-AöR
Forstamt Sondershausen
Possenallee 54
99706 Sondershausen
E-Mail senden
Bildnachweis dieser Seite: Sonnenaufgang – Daniela Tröger