
Informationen zu Wildarten, Jagdintervallen, Jagdflächen und zur gültigen Gesetzeslage in Thüringen
ThüringenForst übt auf rund 189.000 ha die Jagd selbst aus. Unsere Jagdflächen befinden sich fast ausschließlich im Wald und werden intervallartig bejagt. Diese Jagdintervalle gelten für jegliche Form der Jagdausübung.
Die auf unseren Jagdflächen vorkommenden Schalenwildarten sind Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild. Diese werden zu 60% auf der Einzeljagd und zu 40% auf der Bewegungsjagd erlegt. Jagdgäste werden umfangreich an der Jagd beteiligt. Zur Teilnahme an der Bewegungsjagd ist ein Schießnachweis über das jährliche Übungsschießen auf bewegliche Ziele notwendig (Schießkino oder “Laufender Keiler“). Eine Voraussetzung für eine tierschutzgerechte und erfolgreiche Jagd ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Dies wird von ThüringenForst durch besondere Angebote für Jagdhundeführende gefördert.
Jagdintervalle außerhalb von Rotwildeinstandsgebieten
Erlegungszeit: 1. April bis 31. Mai
Jagdruhezeit: 1. Juni bis 15. Juli
Erlegungszeit: 16. Juli bis 15. Januar
Jagdruhezeit: 16. Januar bis 31. März
Jagdintervalle in Rotwildeinstandsgebieten
Erlegungszeit: 1. April bis 31. Mai
Jagdruhezeit: 1. Juni bis 31. Juli
Erlegungszeit: 1. August bis 15. Januar
Jagdruhezeit: 16. Januar bis 31. März
Die gültigen Fassungen der Jagd-Vorschriften für Thüringen finden Sie unter folgenden Verlinkungen:
Thüringer Jagdgesetz (ThJG)
Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG)
Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten (Thüringer Jagdzeitenverordnung - ThürJZVO -)
Informationen zur Vorbeugung des Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest: Die „Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd)“ ist auf der Website des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft abrufbar.
Die Auszahlung pauschaler Festbeträge für die Erlegung von Schwarzwild oder den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich jagdbezirksübergreifender Treib- oder Drückjagden auf Schwarzwild können beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch unser Thüringer Forstamt Sondershausen.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und die aktuellen Formulare finden Sie hier.
Kontakt & Anfragen
ThüringenForst-AöR
Sachgebiet Waldbau, Jagd & Fischerei
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt
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Bildnachweis dieser Seite: Sonnenaufgang – Daniela Tröger