Afrikanische Schweinepest (ASP)



Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Bitte lesen Sie die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) als PDF auf der Website des Thüringer Finanzministeriums


Hinweise zur Antragstellung ASP

Jeder Antrag ist wie folgt zu stellen:

Anträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht zugelassen – auch nicht, wenn dies lediglich zur Fristwahrung dient.


Hinweise zur Auszahlung ASP

Anträge werden nur ausgezahlt, wenn 

  • das Formular vollständig ausgefüllt ist
  • das Formular persönlich unterzeichnet ist
  • sie fristgerecht postalisch gestellt wurden
  • die Nachweise vollständig sind
  • die unten genannte Bagatellgrenze erreicht wurde

Der Zeitraum von Antragstellung bis Auszahlung kann abhängig vom aktuellen Antragsaufkommen bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.

Sie haben Fragen zur Auszahlung?

Sie erreichen uns jeweils am
Montag und Donnerstag
13.00 bis 15.30 Uhr
Tel.: 03632 713970

ThüringenForst-AöR
Forstamt Sondershausen

Possenallee 54
99706 Sondershausen
E-Mail senden


Bagatellgrenze ASP

Zum 1. Januar 2021 wurde durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der Antragstellung eine Bagatellgrenze eingeführt. Bitte beachten Sie daher, dass je Antrag auf Aufwandsentschädigung folgende Mindestsummen erreicht werden müssen:

  • die Erlegung von Schwarzwild eine Mindestsumme von 140 Euro.
  • den Einsatz von Jagdhunden eine Mindestsumme von 50 Euro.

Insbesondere Hundeführer mit nur einem oder zwei Jagdhunden können dazu die Anträge mehrerer Einsatztage gebündelt einreichen.