Förderrichtline ASP Jagd

Bitte lesen Sie auch die "Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd)" auf der Website des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirstschaft


Hinweise zur Antragstellung (ASP)

Jeder Antrag ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare (Anlagen 1 und 2) schriftlich gemäß den Regelungen und unter Beachtung der Fristen der FR-ASP-Jagd im Original persönlich unterzeichnet und vollständig mit allen erforderlichen Anlagen (Kopien) postalisch beim Forstamt Sondershausen zu stellen.

Anträge werden nur ausgezahlt, wenn Sie:

  • im Formular vollständig ausgefüllt
  • im Formular persönlich unterzeichnet
  • fristgerecht postalisch gestellt
  • in den Nachweisen vollständig sind
  • unten genannte Bagatellgrenze erreichen

Anträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht zugelassen – auch nicht, wenn dies lediglich zur Fristwahrung dient. Der Zeitraum von Antragstellung bis Auszahlung kann abhängig vom aktuellen Antragsaufkommen bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.

ThüringenForst-AöR
Forstamt Sondershausen

Possenallee 54
99706 Sondershausen
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Sie haben Fragen zur Auszahlung?

Sie erreichen uns jeweils am
Montag und Donnerstag
13.00 bis 15.30 Uhr
Tel.: 03632 713970

Bagatellgrenze

Zum 1. Januar 2021 wurde durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der Antragstellung eine Bagatellgrenze eingeführt. Bitte beachten Sie daher, dass je Antrag auf Aufwandsentschädigung für:

  • die Erlegung von Schwarzwild eine Mindestsumme von 100 Euro
  • den Einsatz von Jagdhunden eine Mindestsumme von 50 Euro

erreicht werden muss. Insbesondere Hundeführer mit nur einem oder zwei Jagdhunden können dazu die Anträge mehrerer Einsatztage gebündelt einreichen.