ThAVEL: Formulare online ausfüllen

Informationen zum Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL)

Ab sofort können Sie als Bürger/in, Waldbesitzer/in oder Jäger/in die Verwaltungsleistungen von ThüringenForst auf elektronischem Wege in Anspruch nehmen. Erleben Sie demnächst das ganze Spektrum der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsleistungen von ThüringenForst auf dem Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen; kurz: ThAVEL. Ganz bequem von zu Hause aus.

Registrieren Sie sich mit einer gültigen Email-Adresse. Kein Papier. Keine Signatur. Sie werden durch die Antragsmaske geführt. Ihre Antragsunterlagen werden für 28 Tage in ThAVEL gespeichert. Alternativ finden Sie zu jedem Verwaltungsverfahren die Antragsunterlagen auch zum Download für den Postversand. 

Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsverfahren werden nach und nach eingearbeitet und stehen Ihnen erst zukünftig in vollem Umfang zur Verfügung.


Waldmehrung: Antrag auf Erstaufforstung

Wenn Sie Ihre Wiese oder ähnliches aufforsten möchten, bedarf dies der Genehmigung der unteren Forstbehörde. Fügen Sie dem Antrag einen Grundbuchauszug bei. Sind Sie nicht der Eigentümer des Flurstücks, benötigen Sie zur Antragstellung eine Vollmacht des Eigentümers.

ThaVEL-Portal: Antrag auf „Erstaufforstung gemäß § 10 ThürWaldG“ (im ThaVEL-Portal des Freistaates Thüringen ansehen)

Wenn Sie ihren Antrag persönlich beim örtlich zuständigen Forstamt einreichen möchten, nutzen Sie den Antrag auf Erstaufforstung gemäß § 21 ThürWaldG (PDF)


Bewirtschaftung des Waldes: Nutzungsartenänderung

Wenn Sie Waldeigentümer sind und ihren Wald aus berechtigtem Interesse roden möchten, müssen Sie dies bei der unteren Forstbehörde beantragen. Fügen Sie dem Antrag einen Grundbuchauszug bei. Sind Sie nicht Eigentümer des Flurstücks, benötigen Sie zur Antragstellung eine Vollmacht des Eigentümers.

ThaVEL-Portal: „Antrag auf Nutzungsartenänderung gemäß §10 ThürWaldG“ (im ThaVEL-Portal des Freistaates Thüringen ansehen)

Wenn Sie ihren Antrag persönlich beim örtlich zuständigen Forstamt einreichen möchten, nutzen Sie den Antrag auf Nutzungsartenänderung gemäß §10 ThürWaldG (PDF)


Freizeit im Wald: Sportveranstaltungen

Wenn Sie eine Sportveranstaltung im Wald planen, müssen Sie einige Dinge beachten. Organisierte Waldläufe, Rad-Touren, Wander- oder Reit-Events gehen über das freie Betretensrecht des Waldes hinaus und sind in Thüringens Wäldern zustimmungs- und genehmigungspflichtig. Als Organisator einer solchen Veranstaltung müssen Sie einen Antrag bei der unteren Forstbehörde stellen.

Dem Antrag ist die Zustimmung der betroffenen Waldeigentümer sowie eine Karte mit dem geplanten Streckenverlauf beizufügen. Die Zustimmung der betroffenen Waldeigentümer müssen sie selbständig im Vorfeld einholen.

ThaVEL-Portal: „Antrag für eine forstrechtliche Genehmigung einer organisierten Sportveranstaltung“ (im ThaVEL-Portal des Freistaates Thüringen ansehen)

Wenn Sie ihren Antrag persönlich beim örtlich zuständigen Forstamt einreichen möchten, nutzen Sie den Antrag für eine forstrechtliche Genehmigung einer organisierten Sportveranstaltung (PDF)