Bestätigung einer waldbedrohenden Forstschutzsituation größeren Umfangs vom 30.11.2022

Mit Schreiben vom 30.11.2022 hat das für Forsten zuständige Ministerium eine waldbedrohende Forstschutzsituation größeren Umfangs auch für das Jahr 2023 bestätigt. Damit entfällt gemäß § 11 Abs. 5 ThürWaldG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte der unteren Forstbehörde. Eine Anhörung kann unterbleiben,  sofern der Waldbesitzer nicht rechtzeitig erreichbar ist. In diesem Falle ist er nachträglich zu unterrichten.