Verhaltenstipps im Wald - FAQs

Fragen und Antworten zum Thema „Was ist im Wald erlaubt?“

Der Wald – ein Ort voller Möglichkeiten! Ob Sport, Wandern oder einfach die Seele baumeln lassen – die freie Natur lockt zu jeder Jahreszeit in ihr grünes Reich. Die frische, gesunde Luft ist ein wahrer Magnet für Erholungssuchende, Naturliebhaber und Outdoor-Freaks.

Manche kommen, um Pilze, Beeren oder Tannenzapfen zu sammeln, andere planen hier vielleicht sogar eine außergewöhnliche Feier oder gehen kuriosen Hobbys nach. Doch halt! Was darf man eigentlich im Wald, und wo sind die Grenzen?

Welche Schätze der Natur dürfen mit nach Hause genommen werden, und wie viel davon? Ab wann schadet man dem Wald und seinen tierischen Bewohnern und riskiert Bußgelder?

Damit der Waldausflug für alle – Mensch wie Natur – ein Genuss bleibt, erscheinen auf dieser Seite jeden Monat aktuelle (und saisonal relevante) Verhaltenstipps. So bleibt der Wald ein Ort, an dem wir uns alle wohlfühlen können.

Schau mal hier:

Das Thüringer Waldgesetz – Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -


Reststoff-Retreat: Welche Stoffe, Abfälle oder sonstige Hinterlassenschaften darf ich in den Wald einbringen?

Darf ich ...


... (Bau-)Schutt im Wald abladen (um etwa Schlaglöcher zu füllen)? Bauschutt muss gesondert entsorgt werden und darf nicht in den Wald oder in Waldwege eingebracht werden. Er kann unter Umständen gefährliche Chemikalien (Asbest, Teer, Lösungsmittel, etc.) enthalten, die definitiv nicht in den Wald und ins Grundwasser gelangen dürfen. Wie Bauschutt sachgerecht entsorgt wird, erfahren Sie auf der Website des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.


... Grünschnitt / organische Gartenabfälle abladen? Hierbei handelt es sich gemäß § 13 ThürWaldG um eine Waldverunreinigung und ist nicht gestattet. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, denn Gartenabfälle können Pestizidrückstände enthalten. Diese Stoffgemische können das Ökosystem Wald schädigen oder sogar tödlich auf Tiere und Insekten wirken.

Ein weiterer Grund, keine Gartenabfälle im Garten abzuladen: eingeschleppte Pflanzen könnten sich im Wald ausbreiten und dort heimische Arten verdrängen.  


... Stallmist im Wald abladen? Bitte nicht! Laut § 13 ThürWaldG gilt das Abladen von Stallmist und Tierfäkalien als Verunreinigung und ist daher nicht erlaubt. Warum das wichtig ist? Mist von Pferden, Kühen, Schweinen oder Kleintieren wie zum Beispiel Hasen kann Krankheitserreger und Parasiten in den Wald bringen. Außerdem verändert eine größere Menge Mist den pH-Wert des Waldbodens – das schadet Pflanzen, die auf ein stabiles Bodenmilieu angewiesen sind.


... Speisereste im Wald liegen lassen / Bioabfälle im Wald entsorgen? Nein, laut § 13 ThürWaldG ist das verboten. Auch wenn Gemüseabfälle, Obstreste und -schalen (z. B. Bananen- oder Melonenschalen) natürlich wirken – im Wald gehören sie trotzdem nicht auf den Boden. Viele dieser Reste verrotten nur sehr langsam und können Pestizide enthalten, die der Natur schaden. Und Speisereste wie Wurst oder Fleisch? Die locken Wildtiere an und können sogar Tierseuchen begünstigen. Der Wald dankt dir, wenn du deine Bioabfälle richtig entsorgst!


...alte Wanderschuhe an Bäumen oder Wegweisern aufhängen? Prinzipiell ist dies Entsorgung von Müll im Wald, wird aber im Rahmen der Wandertradition akzeptiert.


Mit Liebe angebaut: Was darf im Wald gezüchtet und kultiviert werden?

Darf ich ...


... einen Bienenwagen aufstellen / imkern? Ja, sehr gerne! Denn Bienen sind willkommene Gäste im Wald. Besonders bienenfreundliche Orte sind Lichtungen, Verjüngungsflächen und Waldränder. Wer einen Bienenwagen aufstellen oder imkern möchte, benötigt dazu die Zustimmung der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers


... Obst und Gemüse auf einer Waldlichtung meines Waldeigentums anbauen?
Gemüse oder Obst auf einer Lichtung im Wald anzubauen stellt eine nichtforstliche Nutzung dar und gilt als Nutzungsartenänderung gemäß § 10 ThürWaldG – hierfür ist eine Genehmigung der unteren Forstbehörde erforderlich.


... Cannabis im Wald(-eigentum) anbauen?
Dies ist untersagt, weil die Pflanzen im Wald – selbst auf privatem Waldeigentum – nicht gesichert sind und so leicht von Kindern oder Jugendlichen erreicht werden könnten.


Fell, Feder, Flosse: tierisch gute Tipps für den nächsten Waldbesuch.

Darf ich ...


… in Waldgewässern fischen / angeln?
Ja, sofern die Zustimmung der/des Fischereiberechtigten oder -pachtenden eingeholt wurde (Erlaubnisschein). Fische aus dem Waldgewässer dürfen nur mit dieser Erlaubnis entnommen werden, auch wenn ein Angelschein vorliegt. Kurz: Zum Fischen im Waldgewässer sind sowohl ein Angelschein als auch ein Erlaubnisschein erforderlich.


... Teichfische oder exotische Aquarienfische in Waldgewässer aussetzen?
Das Aussetzen solcher Fische ist nicht nur gesetzlich untersagt (Fischereigesetz und Fischseuchenrecht). Es ist auch generell davon abzuraten. Unsere heimischen Waldgewässer sind kein geeigneter Ort für Teichfische aus dem Garten oder exotische (Aquarien-)Fische.

Die Tiere sind ganz andere Lebensbedingungen gewohnt und würden im Wald meist nicht überleben. Außerdem könnten sie Krankheiten einschleppen oder sich unkontrolliert vermehren. So gerät das empfindliche Gleichgewicht im Ökosystem Waldgewässer schnell aus dem Takt. 


... Fische, Molche oder Kaulquappen mit nach Hause nehmen (für den Gartenteich oder ein Aquarium)?

Nein, dies ist verboten. Amphibien stehen unter Naturschutz und ihre Entnahme kann ein Bußgeld zur Folge haben. Besser ist es, sich durch Naturbeobachtung an heimischer Amphibien zu erfreuen.

Fische, Muscheln, Krebse und Fischnährtiere (z. B. Wasserflöhe) aus einem Waldgewässer zu entnehmen unterliegt dem Fischereigesetzund ist nur mit Zustimmung der/des Fischereiberechtigten erlaubt. Wer die Natur respektiert, fragt also lieber erst nach – und lässt im Zweifel alles so, wie es ist.


... Wildtiere erlegen?
Das Erlegen eines Wirbeltieres fällt unter den Tierschutz und erfordert einen triftigen Grund. Es ist nur Personen mit entsprechender Befähigung erlaubt – etwa mit Jagdschein (beim Fischen: Angelschein). Waldbesitzende dürfen auf ihrem Grundstück jagen, sofern es mindestens 75 Hektar umfasst. Wer keinen eigenen Wald besitzt, kann zum Beispiel in gepachteten Jagdbezirken oder Pirschbezirken jagen. Weitere wichtige Informationen für Jäger (z. B. zum Schießnachweis) gibt es auf unserer Themenseite Allgemeines zur Jagd


... meinen Hund frei laufen lassen? Im Wald heißt es: Bitte Hund an die Leine! Nicht nur zum Schutz der Wildtiere, sondern auch der Fellnase zuliebe. Denn wenn der Hund einem Tier im Wald nachjagt, kann das schnell gefährlich werden – für beide. Außerdem finden manche Hunde dann nicht mehr zurück. Nur ausgebildete Jagdhunde im Einsatz dürfen ohne Leine unterwegs sein.


... Haustiere im Wald beerdigen? 

So sehr wir uns eine letzte Ruhestätte in der Natur für unsere tierischen Gefährten wünschen – im Wald ist dies grundsätzlich nicht erlaubt. Für Waldbesitzende gelten gegebenenfalls Ausnahmen. Diese sollten sich vorab an den Amtstierarzt (Veterinäramt) oder ihre Gemeinde wenden.

Eine gesetzeskonforme Alternative bieten liebevoll gestaltetet Haustierfriedhöfe, die oft naturnah oder sogar waldähnlich angelegt sind.


... Bienen im Wald halten? Ja, Bienen sind gerne gesehene Gäste im Wald. Mehr erfahren im Artikel Bienenwagen aufstellen / imkern


Crosse Tipps für Felgen-Freunde: Was beim Fahren im Wald zu beachten ist.

Darf ich ...


... abseits der Waldwege Rad fahren? Ist nur mit Genehmigung des Waldbesitzenden zulässig. Dies gilt besonders für Mountainbiking und Downhill. Im Bikepark Oberhof findet ihr eine Menge Trails zum Pedalieren. Trailrules für verantwortungsvolles Mountainbiking und viele MTB-Tipps für den Thüringer Wald sind auf der Website des Regionalverbund Thüringer Wald e. V. zu finden.


... Motorrad / Quad im Wald fahren? Nein, Motorsport im Wald ist verboten. Es verstößt gegen das Thüringer Waldgesetz und wird mit Bußgeldern geahndet.


... mein Auto im Wald parken?
Parken ist nur auf ausgeschilderten Flächen erlaubt. Nichtbeachtung wird mit Bußgeld geahndet. Wer auf Waldwegen oder an Waldeinfahrten parkt, behindert damit ggf. die Zufahrt von Rettungs- oder Katastrophenschutzfahrzeugen.

Wo in Thüringen geeingete Parkplätze in Wander- und Wald nahen Gebieten zu finden sind, verrät die Website des Regionalverbund Thüringer Wald e. V. 


Die Seele baumeln lassen ... Fragen rund um die kleinen Auszeiten im Wald.

Darf ich ...


… auf Holzpolter / Holzstapel klettern? Egal ob für sportliche Betätigung, um einen besseren Ausblick zu haben, oder einfach spaßeshalber: Nein, besser nicht, da hier große Gefahr besteht! Wer auf Holzpolter klettert, muss damit rechnen, dass das Holz wegrollt und die Person im schlimmsten Falle unter sich begräbt.

Waldbesitzende haben darauf zu achten, dass ihre Holzpolter gegen selbstständiges Abrollen oder Verrutschen gesichert sind. Eine Absicherungsplicht im Sinne von Absperrungen der Holzstapel sind nur in Bereichen verpflichtend, die regelmäßig von Kindern frequentiert werden, wie zum Beispiel Waldkindergärten, Jugendwaldheime, Spielplätze, Rast- oder Grillplätze.


... eine Hängematte im Wald nutzen? Ja! In einer Hängematte darf gerne für kurze Zeit entspannt werden – für längeres Lagern / Biwakieren (z. B. Übernachten) bitte die Erlaubnis des Waldbesitzenden einholen oder im für den Wald zuständigen Forstamt nachfragen.

Tipp: Befestige die Hängematte möglichst baumschonend um den Stamm – mit breiten Gurten oder speziellen Hängemattenseilen. So bleibt der Baum unbeschädigt und gesund.


... im Wald campieren? Im Wald darf man nur mit Zustimmung des Eigentümers campieren – ganz gleich, ob im Zelt, Wohnmobil, Biwak oder einem anderen provisorischen "Unterschlupf".


... eine Hütte im Wald errichten?
Leider nein – auch nicht im eigenen Wald. Eine Hütte zählt in Deutschland als bauliche Anlage im Außenbereich (also außerhalb einer Ortschaft) und ist dort grundsätzlich nicht erlaubt. Wer sehr große Waldflächen besitzt, kann nur mit einem triftigen Grund eine Genehmigung erhalten, etwa für die Lagerung von Material zur Waldbewirtschaftung. Eine Ausnahme bilden Schutzhütten, die Wandernden Schutz bieten und der Allgemeinheit dienen. Im Zweifel hilft das zuständige Forstamt mit weiteren Informationen gerne weiter. Auch interessant: Darf ich einen Gaskocher im Wald betreiben?


... in Schutzhütten / überdachten Sitzgruppen feiern?
Bei überdachten Sitzgruppen gilt das einfache Prinzip: wer zuerst da ist, darf sie nutzen. Diese Rastplätze sind in erster Linie für Wandernde und Ausflügler gedacht – nicht als Partylocation (s. Lärmbelästigung vermeiden). Wer dort Pause macht, sollte die Plätze pfleglich behandeln und seinen Müll selbstverständlich wieder mitnehmen.Schutzhütten haben einen besonderen Zweck: Sie sollen Wandernden im Notfall oder bei schlechtem Wetter kurzfristig Schutz bieten.

Wer im Wald eine Sitzgruppe oder Schutzhütte nutzt, sollte dies nur für eine kurze Rast tun und den Platz sauber hinterlassen. Rücksichtsvoll ist es außerdem, auf laute Geräusche oder unnötiges Licht zu verzichten – den Waldtieren und anderen Waldbesuchenden zuliebe.


... mich am Tag und auch in der Nacht im Wald aufhalten? Ja! Wer möchte, kann tags und auch nachts im Wald verweilen.


… einen Hochsitz ohne Jagdvorhaben benutzen / betreten? 
Das ist verboten. Für Ausnahmefälle, z. B. Filmaufnahmen aus dem Hochsitz heraus, kann eine Genehmigung beim Eigentümer (Forstamt, Waldbesitzende/r, Jagdpachtende/r) eingeholt werden. Eine Reihe von Top-Aussichtspunkten für den nächsten Ausflug gibt es vom Regionalverbund Thüringer Wald e.V.


... unter Baumkronen meditieren & Waldbaden?
Die klare Luft, die Gesänge des Waldes und die beruhigende Aura der Bäume genießen. Sich eins fühlen mit der Natur. Das individuelle Waldbaden – also ganz für sich den Wald mit allen Sinnen zu erfahren und in einem meditativen Zustand zu verweilen – ist gestattet und sogar ausdrücklich empfohlen. Doch Vorsicht: Auch beim Waldbaden und Meditieren bitte auf die persönliche Sicherheit achten.


... im Wald feiern / Zeremonien abhalten? Ja, mit der Zustimmung der / des Waldbesitzenden ist das möglich! Zusätzlich sollten auch das zuständige Forstamt, die Feuerwehr und die Ordnungsbehörden informiert werden. Besonders mit Blick auf die Waldbrandgefahr können Forstamt und Feuerwehr die Lage gut einschätzen – das erhöht die Sicherheit aller Beteiligten.


...ein Herz oder einen Namen in einen Baum schnitzen? Nein, bitte nicht. Der Baum erleidet durch das Schnitzmuster eine Verletzung, die Bakterien oder Pilzen ein Einfallstor bietet. Zwar wird der Baum durch die oberflächliche Verletzung nicht absterben, aber die Nährstoffversorgung und Holzqualität werden in Mitleidenschaft gezogen. Also besser den Baum nicht „tätowieren“ und der angebeteten Person lieber eine andere Freude zum Valentinstag / Jahrestag machen.


... im Wald schreien? Ein Waldbesuch sollte in erster Linie der Erholung dienen – mit Rücksicht auf all jene, die im Wald Ruhe und Entspannung suchen. Ein spontaner Jubelschrei wird selbstverständlich nicht abgemahnt :)


... Paintball im Wald zu spielen? Nein, ist nicht erlaubt. Eine derart intensive Nutzung überschreitet die Duldungspflicht der/des Waldbesitzenden. Zudem gelten die Markierer als Druckluftwaffen, deren Einsatz genehmigungspflichtig ist und ausschließlich auf ausgewiesenen Paintball-Spielstätten erfolgen darf. Also besser die offiziellen Paintball-Parks besuchen, die bieten zudem weitaus mehr Szenarien- und Themenfelder als nur Woodland.


Multimedia im Wald. Wichtiges zu Aufnahmen unter Baumkronen.

Darf ich ...


... eine Wildkamera aufstellen? Das Aufstellen einer Wildkamera (oder Fotofalle) ist nur im Waldeigentum oder im gepachteten Jagdrevier erlaubt. Vorsicht: Eine Wildkamera darf nicht überall aufgestellt werden. An Punkten, wo Publikumsverkehr zu erwarten ist (Wanderwege, Futterkrippen / Kirrungen, Sitzgelegenheiten, Schutzhütten, etc.) haben Wildkameras nichts zu suchen!


... Filmaufnahmen im Wald machen? Filmaufnahmen im Wald sind erlaubt. Gewerbliche Filmaufnahmen setzen die Erlaubnis der/des Waldbesitzenden voraus. Werden Personen gefilmt, ist ihr Einverständnis erforderlich, insbesondere bei einer Veröffentlichung. Ohne Zustimmung müssen Personen und amtliche Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Bei weiteren Fragen zu Filmaufnahmen im Wald empfiehlt sich ein Anruf im für den Drehort zuständigen Forstamt.


Kann ich das mitnehmen? Fragen rund um das Sammeln, Ernten und Mitnehmen begehrter Waldprodukte & Co.

Darf ich ...


... Moose, Nüsse, Pilze, Beeren oder Kräuter sammeln? Kein Problem – in kleinen Mengen ist das erlaubt! Nach der sogenannten Handstraußregelung dürfen Waldbesuchende an Waldprodukten mitnehmen, was in die eigenen Hände passt – für den Eigenbedarf, von häufigen Arten, an erlaubten Orten. Wer allerdings größere Mengen sammeln oder gewerblich nutzen möchte, braucht dafür die Erlaubnis des Waldbesitzenden. Wichtig: Die Schätze bitte vorsichtig pflücken / ernten und bitte nur oberiridische Pflanzenteile mitnehmen!


... Quellwasser trinken und auch literweise abfüllen? Quellwasser abfüllen und mitnehmen ist in kleinen Mengen erlaubt. Idealerweise sollte die Quelle als Trinkwasserquelle ausgewiesen sein. Ansonsten gilt: Trinken auf eigene Gefahr.


... Rindenreste der Holzaufarbeitung als Mulch für den Garten mitnehmen?
Bitte vorher den zuständigen Revierförster um Erlaubnis fragen – er kann auch sagen, ob das Material geeignet ist oder möglicherweise Schadinsekten enthält. So sind Sie auf der sicheren Seite – und tun Ihrem Garten etwas Gutes!


… Pflanzenknollen, Beerensträucher oder Pilzmyzel ausgraben und mitnehmen?
Nur oberirdische Pflanzenteile dürfen im Rahmen der Handstraußregelung gepflückt und mitgenommen werden. Das Ausgraben ist untersagt. Wer es trotzdem tut und erwischt wird, muss mit einer Geldbuße rechnen. Alles, was über das Sammeln für den Eigenbedarf (Handstraußregelung) hinaus geht, bedarf der Zustimmung des/der Waldbesitzende/n. In geschützten Wald- und Landschaftsgebieten ist jegliches Entfernen von Pflanzenteilen untersagt.


... Wanderwegeschilder als Souvenir mitnehmen? Nein, das ist verboten und gilt als Diebstahl und Vandalismus. Ein Fehlen der Wegweiser kann Wandernde irritieren und gefährden.


… Baumsetzlinge aus dem Wald mit nach Hause nehmen?
Dies ist gemäß § 15 (2) des Thüringer Waldgesetzes verboten. Wer Forstpflanzen Zuhause aussetzen möchte, kann in Forstbaumschulen oder Baumschulen geeignete Pflanzen erwerben. Auch interessant: Darf ich Pflanzenknollen, Beerensträucher oder Pilzmyzel ausgraben und mitnehmen?


… Birken anbohren, um Birkensaft abzuzapfen?
Nein, es bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden. Ohne dessen Zustimmung liegt eine Sachbeschädigung vor, die angezeigt werden kann. Wer selbst einen Wald besitzt, kann dies auf seinem Eigentum tun. Empfehlenswert ist, sich mit der korrekten „Erntetechnik“ vertraut zu machen, um den Baum zu schonen. Dazu gehört auch, dass das Bohrloch nach der Entnahme von Birkensaft mit Baumharz oder ähnlichem verschlossen wird.


… Baumharz sammeln?
Dazu ist das Einverständnis des/der Waldbesitzenden nötig. Beim Harzsammeln ist wichtig, dass nur das vorhandene, sichtbare Harz geerntet wird. Keinesfalls den Baum zur Harzgewinnung verletzen. Das stellt eine Beschädigung des Baumes dar, die juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann.


… Steine / Bruchsteine sammeln?
Das Sammeln von (Bruch-)Steinen ist gemäß § 15 Abs. 3 Thüringer Waldgesetz nicht erlaubt, da sie zum Wald gehören und damit Eigentum der / des jeweiligen Waldbesitzenden sind. Vielen Dank für das respektvolle Miteinander in der Natur.


… Holz aus Poltern entnehmen?
Nein, dies ist Holzdiebstahl (ein Strafbestand) und somit verboten. Gepoltertes Holz gehört immer jemanden und darf nicht unerlaubt abtransportiert werden.


… herumliegendes Holz (Äste, Zweige, Rinde) mitnehmen?
Wer dünnes, dürres / vertrocknetes Leseholz oder bei der Holzaufarbeitung zurückgelassene Reste unter 10 cm Durchmesser ausschließlich mit der Hand / ohne Werkzeuge im Wald sammeln will, kann dies laut  §15 des Thüringer Waldgesetztes kostenfrei im Staatswald (und nur im Staatswald!) tun. Die Menge orientiert sich daran, wieviel man als Einzelperson tragen kann (in geringen Mengen für dem Eigenverbrauch, sog. „Handstraußregelung“). In allen anderen Waldbesitzarten ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.

Für das Sammeln von größeren Mengen Brennholz – egal in welcher Waldeigentumsform – muss im zuständigen Forstamt ein Holzleseschein beantragt werden.

Weitere ausführliche Infos zum Thema gibt es unter unserem Thema Brennholz sammeln oder ganz frisch im zuständigen Forstamt.


... Geweihe / Abwurfstangen / Gehörn sammeln? 
So schön diese Fundstücke auch sind – das Sammeln ist ohne Genehmigung nicht erlaubt. Nach § 292 des Strafgesetzbuches (StGB) gilt es sogar als Jagdwilderei.


Feuer und Flamme für den Wald? Keine coole Idee!

Darf ich ...


... Lagerfeuer entfachen / Gaskocher betreiben?
Es ist untersagt, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern zum Wald offenes Feuer / offenes Licht anzuzünden oder zu unterhalten. Ausnahme: es handelt sich um von den Forstbehörden errichtete oder genehmigte Feuerstellen. Wichtige Infos dazu auch auf unserer Seite Waldbrandgefahrenstufenkarte Thüringen


... im Wald rauchen?
Grundsätzlich ist Rauchen ganzjährig im gesamten Wald verboten. Nicht nur wegen der bestehenden Gefahr, dass ein Waldbrand entfacht wird. Auch die meist achtlos im Wald entsorgten Zigarettenkippen verrotten sehr schlecht und sind zudem durch die enthaltenen Gifte umweltschädlich. Mehr Tipps und Infos zum Thema Waldbrandgefahr, Rauchen und Feuer im Wald gibt's auf unserer Seite Waldbrandgefahrenstufenkarte Thüringen.


… ein Feuerwerk entzünden? Feuerwerkskörper und Böller haben im Wald nichts zu suchen. Wer sie trotzdem entzündet, riskiert ein Bußgeld, denn Böllern im Wald stellt eine große Waldbrandgefahr dar und verschreckt Tiere sowie Erholungssuchende. Feuerwerk im Wald ist also eine schlechte Idee – lass die Waldtiere träumen und feier woanders, juchhee!


Winterwunderwald: Fragen rund um den ganz coolen Waldbesuch.

Darf ich ...


… auf gespurten Skiloipen / ausgewiesenen Skiwanderwegen zu Fuß gehen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Gespurte Skiloipen und ausgewiesene Skiwanderwege sind speziell aufbereitete Wintersportstrecken und auch als solche gekennzeichnet. Auf den ersten Blick erkennt man sie an den parallel verlaufenden Spuren in der Breite von Langlaufskiern („Skispuren“). Zudem sind diese Wege durch entsprechende Beschilderung ausgezeichnet. Auf der Website thueringer-wald.com finden Sie dazu einen Überblick


… auf verschneiten, steilen Waldwegen Schlitten / Schlitten-Bob fahren?
Das individuelle Rodeln und Schlittenfahren ist erlaubt, das Befahren mit Gespannen (Pferde-/Hundeschlitten) oder Sportschlitten muss von Waldbesitzenden genehmigt werden. Aber Vorsicht: Auch im Winter werden Hauptstrecken im Wald mit schweren LKWs zum Holztransport befahren!


… auch im Winter Waldbaden?
Die klare Luft, die Stille des Winterwaldes: mit oder ohne Schnee lädt der winterliche Wald zum Verweilen ein. Das individuelle Waldbaden – also ganz für sich den Wald mit allen Sinnen zu genießen und in einem meditativen Zustand zu verweilen – ist natürlich auch im Winter gestattet und sogar empfohlen. Doch Vorsicht: Waldwege werden weder geräumt noch gestreut und sollten nur mit Bedacht betreten werden.


… auf einer Talsperre oder einem vereisten Waldsee Schlittschuhlaufen?
Dies ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Gewässer sind erst ab einer Eisdicke von mehr als 15 Zentimetern gefahrlos zu betreten, fließende Gewässer gar erst ab 20 Zentimetern. Vor allem ist eine Einschätzung der Eisdecke bei verschneiten Gewässern nicht möglich.

Ein sicheres Eislaufvergnügen bieten nur ausgewiesene Eislaufflächen (Eislaufhallen, bewachte und freigegebene Eisflächen). Hier wird regelmäßig die Tragfähigkeit der Eisfläche geprüft und auch für Unfälle steht Hilfe zur Seite, was bei unbewachten (Wald-)Gewässern definitiv nicht der Fall ist.


… im Waldsee oder Waldbach (Eis-)baden?
Ist erlaubt (außer in Naturschutzgebieten und Gewässern, die der Trinkwassergewinnung dienen). Bitte auf die persönliche Sicherheit achten (Schwimmkenntnisse, Witterung, persönliche Fitness). Wer sich im Waldsee oder -bach zusätzlich waschen möchte, muss auf den Einsatz von chemischen Shampoos, Duschgels und Seifen verzichten.


Alle Jahre wieder! Fragen rund um das Thema Weihnachtsbaum.

Darf ich ...


… einen Weihnachtsbaum im Wald fällen und mitnehmen?
Ja, wenn der Baum im Rahmen eines Weihnachtsbaumverkaufes geschlagen wird, wenn der Baum im eigenen Wald steht oder die Fällung vom Waldbesitzenden explizit erlaubt wurde. Nein, wenn man ohne zu fragen einen Baum fällt und mitnimmt. Dies gilt als Diebstahl und ist strafbar.


… Waldbäume festlich schmücken? 
Dies könnte vom Waldeigentümer als nicht erlaubte Müllablagerung gewertet und  forstbehördlich geahndet werden (vor allem, wenn der Schmuck nicht von selbst oder erst nach Jahren verrottet). Außerdem können sich Wildtiere an den Plastikteilen des Baumschmucks verschlucken oder verletzen. Fazit: Besser in einen schönen Weihnachtsbaum für Zuhause investieren und diesen nach Herzenslust schmücken. Hier finden Sie wertvolle Förster-Tipps rund um den Weihnachtsbaum (inkl. Verkaufstermine).


… einen Weihnachtsbaum mit Wurzelballen im Wald aussetzen? Dies ist nur im Waldeigentum gestattet. Wer in fremden Wäldern Bäume pflanzen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Waldbesitzenden. Ohne Erlaubnis kann das Vorhaben als illegale Entsorgung eines Weihnachtsbaumes gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hat man das O.K. des Waldbesitzenden und einen Weihnachtsbaum, der an das hiesige Klima angepasst ist und frei von Pestiziden und Baumschmuck, kann dieser zur geeigneten Pflanzzeit (z. B. Frühjahr) ausgesetzt werden. Dann ist der Boden im Wald frostfrei und die Winterruhe vorüber.


… meinen alten Weihnachtsbaum im Wald entsorgen? Nein, das ist verboten. Der ausgediente Weihnachtsbaum – auch der in Bio-Qualität – darf nicht zurück in den Wald, da er eine unzulässige Waldverunreinigung (§ 13 ThürWaldG) darstellt und dort lange Zeit für die Verrottung braucht.

Er sollte über die Müllabfuhr entsorgt werden. Vor allem, wenn noch Weihnachtsdeko aus Kunststoff am Baum hängt. Die enthaltenen Kunststoffanteile darin können gefährlich für Wildtiere werden und die Umwelt belasten. Eine Entsorgung geschieht kostenlos und je nach Gemeinde werden die entsprechenden Termine in der Nachweihnachtszeit bekanntgegeben. 


Bildnachweis dieser Seite: Daniela Haedicke-Tröger / KI-Tool: DALL-E