Hunde müssen beim Waldspaziergang an die Leine

Hunde müssen beim Waldspaziergang an die Leine

Ein Reiter auf einem schwarzen Pferd, von hinten auf einem Waldweg im Frühling.
Einsamer Reiter im Wald – ein freilaufender, plötzlich auftauchender Hund kann beim Pferd zum Schreckreflex führen mit ggf. gefährlichen Folgen für Ross und Reiter
©Dr. Horst Sproßmann

Manche Hundebesitzende ignorieren die Anleinpflicht im Wald: Nicht nur die Natur zahlt den Preis, viele Erholungssuchende fühlen sich gestört.

Die Zahl der Waldbesuchenden, die ihren Hund in den heimischen Wäldern ausführen, ist ungebrochen hoch. Viele Hundehaltende nutzen gerade im Sommer gerne die Chance, ihrem geliebten Vierbeiner Auslauf im schattenspendenden Wald zu bieten.

Angeleint kein Problem, sieht dies bei freilaufenden Hunden anders aus: Dann nimmt die Gefahr zu, dass Wildtiere durch ungehorsame, streunende oder gar wildernde Hunde aufgeschreckt, verletzt oder gar getötet werden. Deshalb regelt das Thüringer Waldgesetz zum Schutz des Wildes, dass Hunde, die nicht zur Jagd eingesetzt werden, ganzjährig an der Leine zu führen sind. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen bis zu 2.500 Euro rechnen.

Gesetzliche Anleinpflicht im Wald zum Schutz des Wildes

„Das Thüringer Waldgesetz erlaubt, den Wald zum Zweck der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr zu betreten. Jeder Waldbesuchende muss sich jedoch so verhalten, dass er die Lebensgemeinschaft Wald nicht stört oder beeinträchtigt. Dies gilt auch für Hundehaltende“, erklärt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand und selbst leidenschaftlicher Hundebesitzer. Immer wieder ist hingegen festzustellen, dass Hundeführende ihre Vierbeiner, entgegen den waldgesetzlichen Regelungen, ohne Leine und außerhalb des Einwirkbereiches laufen lassen.

Diese Hunde wittern im Wald die Fährten von Wildtieren oder begegnen diesen direkt und nehmen ggf. die Verfolgung auf. Im Regelfall hilft dann alles Pfeifen und Rufen nicht – der Hund ist, je nach Rasse mehr oder weniger, vom Jagdfieber gepackt. Dies kann allerdings nicht nur böse für das Wildtier enden, sondern auch für den Hund. Besonders das Queren von vielbefahrenen Straßen beim Hetzen des Wildes kann für Jäger und Gejagten den schnellen Tod bedeuten – von der zusätzlichen Gefahr für Dritte einmal abgesehen. Diesem kann man vorbeugen, indem man den Hund, wie im Thüringer Waldgesetz gefordert, anleint.

Rücksicht auf andere Waldbesucher nehmen

Außer Kontrolle geratene Hunde sind im Wald aber nicht nur eine Gefahr für das Wild, sondern auch für sonstige Erholungssuchende – etwa die Reiterinnen und Reiter. So reagieren Pferde naturbedingt auf schnelllaufende Hunde oft mit einem Schreck- oder gar Fluchtreflex, mit ggf. gefährlichen Folgen für Ross und Reiter. Hier können Schadensersatzforderungen erheblichen Ausmaßes auf jene Hundeführende zukommen, die das gesetzlich geforderte Anleinen ihrer Vierbeiner für überflüssig halten.

Und noch einen Aspekt gibt Gebhardt zu bedenken: Mit der zunehmenden Verbreitung des Wolfes in Thüringen können insbesondere kleinere Hunde durchaus in den Fokus dieser Raubtiere kommen. Und der Wolf ist ein sehr geschickter Jäger.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Verhaltensregeln im Wald.

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ThüringenForst Zentrale

Dr. Horst Sproßmann