Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Landesforstverwaltung

Inhalt

Jagdmöglichkeiten in den Thüringer Landesjagdbezirken

Allgemeine Aussagen zur Jagd bei ThüringenForst

Grundsätze/ Ziele

Die Jagd bei ThüringenForst ist:
  • eine vorbildliche Jagd im Rahmen der Rechtsvorschriften,
  • eine erfolgreiche Jagd im Sinne des Zustandes des Waldes und somit der Senkung der Schäden am Wald,
  • eine nachhaltige Jagd zur der Erfüllung aller Waldfunktionen
 
Die Jagd bei ThüringenForst orientiert sich an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen, neuesten Erkenntnissen der Jagdpraxis, Werten des Tierschutzes und Erfordernissen der Lebensmittelhygiene.  
 
Die Jagd wirkt auf Wildbestände hin, die der Winteräsungskapazität ihrer Lebensräume angepasst sind. Dadurch wird die Verjüngung und Erziehung standortgerechter, stabiler Mischbestände ohne Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden ermöglicht.
 

Jagdfläche/ Wildarten/ Jagdarten/ Schießnachweis

 
Die ThüringenForst AöR übt auf rund 184.000 ha die Jagd selbst aus. Die Jagdflächen befinden sich fast ausschließlich im Wald und werden intervallartig bejagt. Die Jagdintervalle (vgl. Tabelle) gelten für jegliche Form der Jagdausübung.
 
 
 
 
 
außerhalb Rotwildeinstandsgebiet
Rotwildeinstandsgebiet
Erlegungszeit
01.05. bis 31.05.
01.05. bis 31.05.
Jagdruhezeit
01.06. bis 15.07.
01.06. bis 31.07.
Erlegungszeit
16.07. bis 15.01.
01.08. bis 31.12.
Jagdruhezeit
16.01. bis 30.04.
01.01. bis 30.04.
 
Die vorkommenden Schalenwildarten sind Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild. Sie werden zu 60% auf der Einzeljagd und zu 40% auf der Bewegungsjagd erlegt. Jagdgäste werden umfangreich an der Jagd beteiligt.
 
Zur Teilnahme an der Bewegungsjagd soll ein Schießnachweis über das jährliche Übungsschießen auf bewegliche Ziele z.B. aus dem Schießkino oder dem Schießstand mit der Einrichtung “Laufender Keiler“ notwendig.
Für den Nachweis ist das Formular von ThüringenForst → Schießnachweis verwendet werden (am Ende der Seite liegt das Dokument zum Herunterladen bereit).
 
Eine Voraussetzung für eine tierschutzgerechte und erfolgreiche Jagd ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Dieser wird durch besondere Angebote für Jagdhundeführer gefördert.

 

 

 

 

 

Jagdangebote/ Ansprechpartner

Hier erfolgt eine allgemeine Beschreibung unserer Angebote. Die konkreten Angebote werden direkt durch die Forstämter gestaltet und veröffentlicht.
 


Angebot Pirschbezirk (PB)

PB „Waldumbau I“
Entgelt: mindestens netto 6 EUR/ha und Jahr
  • Beginnend mit dem 3. Stück wiederkäuendes Schalenwild wird für jedes auf der Einzeljagd im PB erlegte Stück eine Anrechnung des gezahlten Nettoentgelts in Höhe von 10 % und nur bis zu einem nicht verrechnungsfähigen Betrag in Höhe von netto 100 EUR für die entgeltliche Jagdausübung im LJB gewährt. Die Anrechnung des erlegungsabhängigen Entgeltbetrages erfolgt erst im Folgejahr.
  • Bei Verzicht des Jagdgastes auf den bisherigen PB im Folgejahr oder bei einem Widerruf der Jagderlaubnis im PB durch den Jagdleiter aufgrund jagdlichen Fehlverhaltens des Jagdgastes, wie z. B. bei Fehlabschuss, Nichteinhalten der Freigabe oder nicht vorschriftskonformer Kirrung, ist die Anrechnung nicht zu gewähren.
  • Bei Erlegung von mindestens 6 Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im PB kann im LJB ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden.
 
PB „Waldumbau II“
Entgelt: mindestens netto 6 EUR/ha und Jahr
  • Bei Erlegung von mindestens 3 Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im PB kann im LJB ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden.
  • Bei Erlegung von mindestens 8 Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im PB kann im LJB ein männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden.
 
PB „Wildbret“
Entgelt: mindestens netto 6 EUR/ha und Jahr
  • Beginnend mit dem 4. erlegten Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im PB bis zum 14. Stück kann der Jagdgast jedes erlegte Stück Schalenwild nach folgender Regelung übernehmen: Für Rehwild und Zuwachs des Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzwildes ist 0,50 EUR netto je kg Wildbret in Decke bzw. Schwarte zu entrichten. Für alles weitere Wild ist ein Entgelt von 1 EUR netto je kg Wildbret in Decke bzw. Schwarte zu entrichten.
  • Bei Erlegung von mindestens 6 Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd im PB kann im LJB ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigeben werden.
 

Angebot Kurzjagderlaubnis

Jagderlaubnis „Maijagd“
  • pauschales Entgelt:
    • mindestens netto 100 EUR
  • Laufzeit:
    • 1 Monat im Zeitraum vom 01.-31.05.
  • Jagdfläche:
    • mindestens 3 einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen
  • Freigabe:
    • Rehböcke, Schmalrehe, Frischlinge und Überläufer
 
Jagderlaubnis „Sommerjagd“
  • pauschales Entgelt:
    • mindestens netto 150 EUR/Monat
  • Laufzeit:
    • jeweils 1 Monat im Zeitraum vom 01.08.(16.07.)-30.09.
  • Jagdfläche:
    • mindestens 3 einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen
  • Freigabe:
    • Zuwachs von Schalenwild, weibliches Schalenwild, Böcke, Keiler, Überläufer und Raubwild 
    • Bei Erlegung von mindestens 3 Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd kann im LJB ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden.
    • Bei Erlegung von mindestens 6 Stücken wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd kann im LJB ein männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse freigeben werden.
 
 
Jagderlaubnis „Premiumjagd“
  • pauschales Entgelt: 
    • als Angeld netto 500 EUR und zuzüglich nach Erlegung des Stückes als Erlegungsentgelt netto 1.500 EUR für die Altersklasse II b oder netto 2.000 EUR für die Altersklasse I. Trophäenpreise nach Anlage 4 sind bereits enthalten.           Bei Fehlabschuss (Altersklasse II a) ist zusätzlich ein Sanktionsentgelt in Höhe von netto 1.500 EUR zu zahlen.
  • Laufzeit:
    • 7 zusammenhängende Tage während der Brunft ohne Führung
  • Jagdfläche:
    • mindestens 3 einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen im Brunftgebiet
  • Freigabe:
    • 1 männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes.
    • Auf Wunsch des Jagdgastes besteht nach Erlegung des männlichen Stückes die Möglichkeit, innerhalb eines Monats auf der Einzeljagd 6 Stück wiederkäuendes weibliches Schalenwild und dessen Zuwachs zu erlegen. Im                        Erfolgsfall entfällt das pauschale Erlegungsentgelt von netto 1.500 EUR bzw. netto 2.000 EUR, in diesem Fall sin dann die Preise nach Anlage 4 zu entrichten.
 
Jagderlaubnis „Gruppenjagd“
  • pauschales Entgelt:
    • mindestens netto 100 EUR/Jagdgast (nur ab 10 Jagdgäste buchbar)
  • Laufzeit: 
    • mindestens 4 Gruppenansitze in Folge (möglich von Donnerstag  bis Sonntag)
    • im Zeitraum 01.08.-15.12.
  • Jagdfläche:
    • mindestens 2 Jagdeinrichtungen/Jagdgast
  • Freigabe:
    • Schalenwild (nur begrenzte Erlegung für männliche Stücke der mittleren und oberen Altersklasse)
 
Jagderlaubnis „Jungjäger“
  • pauschales Entgelt:
    • netto 100 EUR; bei Bewegungsjagden vom Schützengeld befreit
  • Vorgabe:
    • Der Jagdgast darf nicht länger als 3 Jahre Inhaber eines Jagdscheins sein.
  • Laufzeit:
    • ganzjährig (innerhalb der Intervalljagdzeiten)
  • Jagdfläche:
    • mindestens 3 einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen
  • Freigabe:
    • Schalenwild und Raubwild
    • begrenzte Erlegung für männliche Stücke der Jugendklasse des Rot-, Dam- und Muffelwildes
 
 
Angebot Bewegungsjagd
Jagderlaubnis „Bewegungsjagd“
  • Schützengeld:
    • mindestens brutto 20 EUR, vor Beginn der Jagd in bar zu entrichten
    • kein Schützengeld für externe Jagdhundeführer
  • Freigabe:
    • je nach Erfüllungsstand des Abschussplanes sämtliches Schalenwild bei männlichem Rot-, Dam- und Muffelwild der mittleren und oberen Altersklassen erfolgt eine regulierte Freigabe,
 
Angebot Verpachtung
  • im Moment keine aktuellen Angebote
 
Erwerb von Trophäen
Trophäen des Schalenwildes können zu folgenden Preisen erworben werden. Ein Erwerbszwang besteht für den Erleger nicht, jedoch ein Erwerbsvorrecht.
 
Rothirsch ab AK II
  • bis 2,0 kg 10 EUR/kg
  • über 2,0 bis 3,5 kg 15 EUR/kg
  • über 3,5 bis 4,0 kg 20 EUR/kg
  • über 4,0 bis 5,0 kg 25 EUR/kg
  • über 5,0 kg 30 EUR/kg
Damhirsch ab AK II
  • bis 2,5 kg 10 EUR/kg
  • über 2,5 kg 20 EUR/kg
 
Muffelwidder ab AK II
  • 40 EUR/Stück
 
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise (zzgl. gesetzl. USt.). Alle übrigen Trophäen werden nicht gesondert berechnet.
 
 
Ansprechpartner

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