Waldbrandgefahrenstufenkarte


Die Waldbrandgefahrenstufenkarte mit Waldbrandgefahrenindex


Der Waldbrandgefahrenindex WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Der WBI dient den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen.

Die Waldbrandgefahrenstufen des DWD bilden somit die Grundlage für eine auf Landesebene harmonisierte Waldbrandgefahrendarstellung. Die örtliche Einschätzung der Waldbrandgefahr kann vom DWD-Produkt abweichen. (Quelle: Deutscher Wetterdienst DWD, www.dwd.de)

aktueller Stand:  18.03.2024, 08:05 Uhr
32 31 30 29 28 26 25 24 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 5 4 3 2 1
  • Waldbrandgefahrenstufe 1

    sehr geringe Waldbrandgefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe 2

    geringe Waldbrandgefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe 3

    mittlere Waldbrandgefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe 4

    hohe Waldbrandgefahr
  • Waldbrandgefahrenstufe 5

    sehr hohe Waldbrandgefahr
  1. Tegkwitz

    Forstamt Weida
  2. Weltwitz - Gebiet nicht mehr vorhanden

  3. Teuschnitz

    Forstamt Sonneberg
  4. Oberlauter

    Forstamt Sonneberg
  5. Schwarzburg

    Forstamt Gehren
  6. Bad Königshofen

    Forstamt Heldburg
  7. Schmalkalden

    Forstamt Schmalkalden
  8. Olbersleben

    Forstamt Bad Berka
Werte
  1. Tegkwitz

    Forstamt Weida
  2. Weltwitz - Gebiet nicht mehr vorhanden

    accordion-
  3. Teuschnitz

    Forstamt Sonneberg
  4. Oberlauter

    Forstamt Sonneberg
  5. Schwarzburg

    Forstamt Gehren
  6. Bad Königshofen

    Forstamt Heldburg
  7. Schmalkalden

    Forstamt Schmalkalden
  8. Olbersleben

    Forstamt Bad Berka
aktueller Stand: 18.03.2024, 08:05 Uhr, Datenquelle DWD, pro Region gemittelter Gefahrenindex

Die Waldbrandgefahrenstufen mit Erläuterungen

Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher

Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher

Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 3 hat rein informativen Charakter für den Waldnutzer, ThüringenForst verstärkt seine Informationsarbeit zur Waldbrandgefahr.

Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr. Öffentlich zugängliche Grillplätze und Feuerstellen können durch das zuständige Forstamt gesperrt werden (punktuelle Waldsperrungen).

Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 5 kann schließlich zur Sperrung extrem gefährdeter Waldgebiete führen (flächige Waldsperrungen). Dies kann an sehr heißen Tagen beispielsweise die Sperrung von Badeseebereichen mit angrenzenden Kiefernwälder auf trockenen Waldböden sein, da erfahrungsgemäß durch Badeseebesucher mit offenem Feuer wie Zigaretten, Grill oder Lagerfeuer – bisweilen fahrlässig und ggf. unter Alkoholeinfluss – hantiert wird.

Täglich aktuell

Die Berechnung der Waldbrandgefahrenstufen wird während der Waldbrandsaison durch die agrarmeteorologische Abteilung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vorgenommen. Täglich werden die Waldbrandgefahrenstufen für den laufenden Tag aktualisiert. 

Maßnahmen der Forstämter bei Waldbrandgefahr

Je nach festgesetzter Waldbrandgefahrenstufe werden durch die Forstämter entsprechende Vorbeugungs- und Überwachungsmaßnahmen eingeleitet, die mit zunehmender Waldbrandgefahrenstufe in ihrer Intensität steigen.

Bei der Waldbrandgefahrenstufe 5 kann auf Grundlage des § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 6 Abs. 8 ThürWaldG das Betreten extrem gefährdeter Waldgebiete durch Sperrung verwehrt werden.

Die Sperrung von Waldflächen, Wegen oder Straßen wird durch Schilder kenntlich gemacht und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.


Helfen Sie mit, Waldbrände zu vermeiden!

Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist nach § 12 ThürWaldG das Rauchen im Wald einschließlich der Waldwege grundsätzlich und somit ganzjährig verboten.

Ebenso ist es ganzjährig verboten, im Wald oder in weniger als 100 m Entfernung zum Wald offenes Feuer bzw. Licht anzuzünden oder zu unterhalten


Genehmigungspflichtige Feuerstellen im Wald

Ausnahmen bei der Feuerentfachung im Wald bilden

  • durch die Forstbehörde errichtete/genehmigte Feuerstellen
  • das Verbrennen von mit Forstschädlingen befallenem Pflanzen­material

Diese Ausnahmen müssen bei der zuständigen Forstbehörde beantragt und durch diese genehmigt werden. Erst dann darf das Feuer entzündet werden!


Bildnachweis dieser Seite: Foto Waldbrand – Ralf Sikorski; Icons – Waldbäume © nikiteev / Fotolia.com; "Waldbrandgefahrenstufenkarte" – Agentur Landsiedel | Müller | Flagmeyer / ThüringenForst;